S T E R K    INGENIEURE  IM  BAUWESEN    76532 BADEN-BADEN   Tel. 07221.50456.70 

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Sterk Ingenieure                    

++ SICHERHEITS- GESUNDHEITSKOORDINATION (nach RAB Anlage B, C)  

 

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Baustellenverordnung  

Wir beraten Sie, ob Ihre Baumaßnahme einen Gesundheits- und Sicherheitskoordinator benötigt. 

Grundlage hierfür ist die Baustellenverordnung. (BaustellV).

Wir erläutern Ihnen gerne den Sinn von Sicherheitsschutz auf Ihrer Baustelle.

Einige weiterführende Informationen können Sie unter folgenden Links finden: 

www.hvbg.de

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

www.baua.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz

www.bg-praevention.de

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
www.baua.de/prax/bau/rab.htm.de Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

www.komnet.nrw.de

Arbeitsschutzportal KomNet –Beratung

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Honorarangebot  

Wir machen Ihnen gerne ein Honorarangebot für eine qualifizierte Beratung und Koordination

des Arbeitsschutzes auf der Baustelle. 

Eckdaten die wir hierfür benötigen sind:

+Art und Ort des Bauvorhabens, Neubau/Altbau, Abbrucharbeiten?

+Baukosten, Rohbaukosten, Bauzeit Rohbau, Bauzeit Ausbau  

 

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Argumente für uns  

+Eingetragen in der Fachliste für qualifizierte Sigeko der Ingenieurkammer

+Ausbildung und geprüft nach RAB Anlage B, C

+Erfahrung in Bauleitung und Bauüberwachung

+hoher Versicherungsschutz für SiGeKo - Leistungen

+Während der Planungsphase erhalten Sie Unterstützung durch Qualität und Kompetenz

+professionelle Unterlagen:   

    

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Ziele unseres Sicherheitsschutz  

 +Reduzierung der Gefährdung für alle Beteiligten am Bau

+ Kostenreduzierung durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen

+ Vermeidung von Störungen im Bauablauf

+ Verbesserung der Arbeitsqualität

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Leistungen für Ihren Sicherheitsschutz auf der Baustelle  

+Analyse der Planungen auf Sicherheitsrisiken 

+Ausarbeiten des SiGe- Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen

+Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenverordnung  

+Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde 

+Beratung bei sicherheitstechnischen Wartungseinrichtungen

+Baustellenbegehungen und Kontrollen, Klärung sicherheitsrelevanter Belange 

+Einschreitung bei Gefahrenzuständen 

+Koordinierung der Gewerke zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen  

+Fortführung und Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV  

     

 

 

 

 

 

 

 

  

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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