+Analyse der
Planungen
auf Sicherheitsrisiken
+Ausarbeiten des
SiGe- Planes auf Grundlage
der vorgenommenen Analysen
+Mitwirkung bei der Ausarbeitung der
Baustellenverordnung
+Übermittlung
der Vorankündigung an die zuständige Behörde
+Beratung bei
sicherheitstechnischen Wartungseinrichtungen
+Baustellenbegehungen
und Kontrollen, Klärung sicherheitsrelevanter Belange
+Einschreitung
bei Gefahrenzuständen
+Koordinierung
der Gewerke zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
+Fortführung
und Zusammenstellen der
Unterlage gem. § 3
Abs. 2 Nr. 3 BaustellV